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   OVG Berlin-Brandenburg, 20.02.2020 - 2 B 23.17   

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https://dejure.org/2020,5875
OVG Berlin-Brandenburg, 20.02.2020 - 2 B 23.17 (https://dejure.org/2020,5875)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 20.02.2020 - 2 B 23.17 (https://dejure.org/2020,5875)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 20. Februar 2020 - 2 B 23.17 (https://dejure.org/2020,5875)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Erteilung einer Baugenehmigung für die Erweiterung eines Lebensmittelmarkte; Vereinbarkeit eines Vorhabens mit § 14 Abs. 1 BauGB gehört zum Prüfprogramm des Baugenehmigungsverfahrens; Anforderungen an einen Aufstellungsbeschluss

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 71 Abs 1 S 1 BauO BE, § 65 S 1 Nr 1 BauO BE, § 89 Abs 2 BauO BE, § 14 Abs 1 BauGB, §§ 29 ff BauGB
    Baugenehmigung; bauaufsichtliches Genehmigungsverfahren; Prüfprogramm; Veränderungssperre; Wirksamkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • VG Berlin - 19 K 68.15
  • OVG Berlin-Brandenburg, 20.02.2020 - 2 B 23.17
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 19.02.2004 - 4 CN 16.03

    Veränderungssperre; Normenkontrollverfahren; Verlängerung; Windenergieanlagen;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 20.02.2020 - 2 B 23.17
    Ob der praktisch wichtigste Belang, nämlich die Vereinbarkeit des Vorhabens mit der beabsichtigten Planung, beeinträchtigt ist, kann aber nur dann beurteilt werden, wenn die planerischen Vorstellungen der Gemeinde nicht völlig offen sind (vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 19. Februar 2004 - 4 CN 16.03 - juris Rn. 28).
  • BVerwG, 10.09.1976 - IV C 39.74

    Zulässigkeit, Erneuerung und

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 20.02.2020 - 2 B 23.17
    Denn § 14 Abs. 1 BauGB enthält eine zulässige Inhaltsbestimmung des Eigentums von Bauherren (vgl. BVerwG, Urteil vom 10. September 1976 - IV C 39.74 - juris Rn. 41).
  • BVerwG, 09.02.1989 - 4 B 236.88

    Zeitpunkt der Beschlußfassung

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 20.02.2020 - 2 B 23.17
    Abgesehen davon, dass sie bisher nicht beantragt worden ist (vgl. hierzu § 67 Abs. 2 BauO Bln), ist das Vorhaben der Klägerin mit der beabsichtigten Planung nicht vereinbar (vgl. hierzu BVerwG, Beschluss vom 9. Februar 1989 - 4 B 236.88 - NVwZ 1989, 661 ).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 07.06.2012 - 2 B 18.11

    Kein Anspruch auf Baugenehmigung für geplantes Laufhaus an der Potsdamer Straße

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 20.02.2020 - 2 B 23.17
    Entscheidend ist allein, dass die Verweisung auch die Regelung des § 14 Abs. 1 BauGB zum möglichen Inhalt der Veränderungssperre zum Gegenstand hat (vgl. zu allem Senatsurteil vom 7. Juni 2012 - OVG 2 B 18.11 - juris Rn. 28 und 31).
  • BVerwG, 08.09.2016 - 4 BN 22.16

    Zum Begriff der Negativplanung (hier: Verhinderung einer Stätte der

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 20.02.2020 - 2 B 23.17
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts liegt eine Negativplanung nicht schon deswegen vor, weil die Gemeinde - wie hier das Bezirksamt - die Planung aus Anlass eines konkreten, bisher (evtl.) zulässigen Vorhabens betreibt, das sie verhindern will, oder weil sie das Ziel verfolgt, eine Ausweitung bestimmter bisher zulässiger Nutzungen zu verhindern, selbst wenn dies jeweils den Hauptzweck einer konkreten Planung darstellt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 8. September 2016 - 4 BN 22.16 - juris Rn. 5).
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